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die Aufmerksamkeit dadurch geweckt, indem man ein bestimmtes Produkt durch
scheinbar äußerst seriös wirkende Personen - Nachrichtenspreche r oder durch Rundfunk
und Fernsehen bekannte Persönlichkeiten - vorstellt, die zudem noch etwas
außerordentlich Wichtiges mitzuteilen haben.
Dabei wird das Angebot oder die Kaufaufforderung geschickt kaschiert, a ndererseits
aber wiederum zum sofortigen Handeln gemahnt, indem von Behauptungen wie 'im
Augenblick zu besonders günstigen Preisen' oder 'Preisnachlässen' gesprochen wird.
Durch eingestreute Bemerkungen wie 'solange der Vorrat reicht', oder der Erwähnung
von Zusatzgeschenken, wenn innerhalb einer außerordentlich kurzen Zei tspanne bestellt
wird, wird ein gewisser psychologischer Zwang ausgeübt wird. Zahlreiche andere
Konditionen wie 'Geldrückgabe innerhalb von vier Wochen' oder kostenlose
Rücksendung bei Nichtgefallen' ergänzen derartige Techniken. Solche Methoden
können unter Umständen kurzfristig recht erfolgreich sein, dürften aber das Ziel einer
langfristigen Kundenbindung und -betreuung eines seriösen Direktmarketers verfehlen.
5.3 Täuschungstechniken
Gelegentlich werden von einigen Marketern auch Techniken und Methoden ei ngesetzt,
durch die sich der Käufer getäuscht, wenn nicht gar betrogen fü hlt. Dies kann in der
Gestaltung oder in der Darstellung eines bestimmten Produktes liegen, das nach Erhalt
in Größe, Leistung oder Preis in keiner Weise dem angebotenen Produkt entspricht.
Oftmals erhalten Mailings sogar den Charakter von offiziellen Dokumenten oder
amtlichen Schreiben, oder es wird vorgegeben, dass eine Marktuntersuchung
durchgeführt werde, die sich dann jedoch sehr bald als Test für di e Kaufbereitschaft des
Befragten herausstellt und sich häufig den zum Teil skrupellosen Verkaufspraktiken an
der Haustür annähern.
5.4 Datenschutz
Zweifellos sind Belästigungen oder Täuschungstechniken erhebliche negative
Begleitumstände des Direktmarketings, doch dürfte neben diesen Nachteilen das
Eindringen oder die Verletzung der Privatsphäre wohl der kritischste Problempunkt
sein. Zwar werden durch die Interessenvertretung der Direktmarketingindustrie die
Grenzen für derartige Eingriffe umrissen, doch ohne das am 20.12.1990 verabschiedete
und am 14.9.1994 durch Veränderung des Art. 11G überarbeitete
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